Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO für die Shopify-App „FakturaKlar“ · Stand: Oktober 2026 · Datenschutzerklärung

English: This data processing agreement under Art. 28 GDPR applies between the merchant (controller) and SyncVentura (processor). The German version is binding; an English translation is available on request.

1. Parteien und Abschluss

Verantwortlicher ist der Händler, der die App in seinem Shopify-Shop installiert („Auftraggeber“). Auftragsverarbeiter ist SyncVentura, Inhaber Igor Savostjanow, Bettina-von-Arnim-Str. 68, 28857 Syke („Auftragnehmer“). Der Vertrag gilt mit der Installation der App als in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Eine unterschriebene Fassung senden wir auf Anfrage an info@syncventura.de.

2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber aus den Bestellungen seines Shopify-Shops Rechnungen und Rechnungskorrekturen, speichert sie, stellt sie dem Auftraggeber, dessen Kunden und – auf Weisung des Auftraggebers – dessen Steuerberater bereit und erzeugt Exporte (z. B. DATEV). Der Vertrag läuft, solange die App installiert ist; danach gilt Nr. 8.

3. Daten und betroffene Personen

4. Weisungen und Pflichten des Auftragnehmers

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher per E-Mail; der Auftraggeber kann widersprechen und die App kündigen. Die Verarbeitung findet in der EU statt.

7. Kontrollrechte

Der Auftraggeber kann sich nach rechtzeitiger Anmeldung von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen, in der Regel durch Auskünfte und Unterlagen.

8. Löschung und Rückgabe

Der Auftraggeber kann jederzeit alle Belege als Archiv (ZIP mit PDF/XML und Liste) herunterladen. Nach der Deinstallation löscht der Auftragnehmer alle Daten des Shops, sobald Shopify die Löschung anfordert (48 Stunden nach der Deinstallation); Sicherungskopien laufen spätestens nach 12 Monaten ab. Die gesetzliche Aufbewahrung der Rechnungen (§ 147 AO, § 14b UStG) obliegt dem Auftraggeber.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Widersprüchen zu anderen Vereinbarungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.